Bohlen oder die Kunst, ein Juror zu sein

RTL muss für ‚DSDS‘ Sozialabgaben zahlen

Jutta Zniva – 12.11.2007

Weil Dieter Bohlen – und die gesamte Jury – für das Sozialgericht Köln in der Casting Show „Deutschland sucht den Superstar“ als Künstler gelten, muss RTL nun 173.000 Euro an die Künstlersozialkasse nachzahlen. Der Sender hatte in Bohlen & Co. „Experten“ gesehen, die Zahlung der Sozialabgaben verweigert und gegen einen Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse geklagt.

„Dass Dieter Bohlen ein Künstler ist – auch als Juror -, kriegt er jetzt schriftlich“, hatte ein Richter heute mitgeteilt. Die gesamte „DSDS“-Jury sei in den Jahren 2002 – 2006 „ungeachtet des Niveaus“ insofern künstlerisch tätig gewesen, als sie „zum Unterhaltungscharakter der Sendung“ beigetragen hätten.

Für eine Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse genüge schon „ein geringer Grad der eigenschöpferischen Leistung“. Ob die Äußerungen der Jury spontan oder angesprochen sei, spiele dabei keine Rolle. Auch komme es dabei nicht auf eine „hohe Qualität“ an.

Gegen das Urteil kann Widerspruch eingelegt werden.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    Also ist jetzt das Wort "Künstler" auch nichts mehr wert. Der Begriff "Promi" wurde ja in den letzten Jahren ebenfalls entwertet.
    • am via tvforen.de

      Boah, ich werd irre, dass ich tatsächlich mal die Lanze fürs Dietersche brechen muss :-)

      Sorry, aber natürlich ist der Dieter in allererster Linie Künstler (ob man seine Musik nun mag oder nicht).

      Die Argumentation der Abgabe hätte ich für mich aber lauten müssen: der Bohlen schreibt die Siegersongs, dementsprechend muss der Gewinner in sein Konzept passen und daher wird das Format so "gebogen", wie es passt...(schon in der Grundauswahl der Kandidaten).
  • am via tvforen.de

    wenn man da Sachen wie "ungeachtet des Niveaus" oder auch "ein geringer Grad der eigenschöpferischen Leistung" liest.
    • am via tvforen.de

      Evtl. ein brauchbarer Versuch DB und DSDS loszuwerden . . . wer weiß wer weiß
  • am via tvforen.de

    Wenn der ein"Künstler" sein soll, oh mann in was für einer Zeit leben wir!
    • am via tvforen.de

      Herr schmeiß Hirn vom Himmel.
    • am via tvforen.de

      In einer ganz normalen. Vielleicht solltest du erstmal nachschlagen was ein Künstler ist, den mir scheint das Wissen scheint dir zu fehlen. Ich bin zwar auch nicht unbedingt Bohlen Fan, aber egal wie man es auch dreht und wendet so ist er per Definition ein Künstler und gar nicht mal so ein schlechter. Da gibts deutlich schlechtere und dementsprechend auch erfolglosere, denn irgendwie gehört es doch auch zu einem erfolgreichen Künstler die Massen zu begeistern. Und so viele Bohlen Hasser, die es gibt, muss er ziemlich erfolgreich sein. Will aber gar nicht wissen wie viel Prozent der Bohlen Hasser einfach nur neidisch auf seinen Erfolg sind.
    • am via tvforen.de

      Für die Künstlersozialkasse (KSK) geht es nicht darum, wievielen Leuten die Dinge, die Bohlen macht, gefallen (zumal sich Kunstgehalt bekanntlich nicht objektiv ermitteln läßt). Als Sänger, Komponist, Musikinstrumentenbediener fällt er in ihre Zuständigkeit und kann sich über die KSK kranken- und rentenversichern, wie jeder hauptberufliche freischaffende Künstler und Journalist ab einer bestimmten (sehr niedrigen) Einkommenshöhe. Im vorliegenden Falle ging es, mal bitte die Meldung genau lesen, auch nur um die Frage, ob das, was die DSDS-Jury da gemacht hat, eine künstlerische Leistung war und folglich RTL dafür Sozialabgaben zahlen muß.

      Hintergrund: Die KSK steuert für die bei ihr Versicherten den Arbeitgeberanteil bei - vor der Errichtung der KSK vor rund 25 Jahren mußte auch dieser von den Künstlern und Journalisten selbst gezahlt werden, was vielen zu teuer war oder sie sich einfach nicht leisten konnten. Diesen Arbeitgeberanteil müssen aber nicht etwa die Steuerzahler finanzieren, sondern die KSK treibt eben Beiträge von all jenen ein, die freischaffende Künstler und Journalisten beschäftigen, wie Galerien, Verlage, Sender, und zwar bezogen auf die Höhe der gezahlten Honorare. Im vorliegenden Fall wollte RTL, verständlicherweise, nicht zu den offenbar fetten Honoraren der DSDS-Jury auch noch KSK-Beiträge zahlen, was das Gericht eben anders entschieden hat.

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