„Die Geldeintreiber“: Inkassoverband kritisiert kabel eins

Rechtliche Schritte gegen „neuen TV-Tiefpunkt“ angedroht

Michael Brandes – 26.03.2012, 12:43 Uhr

„Die Geldeintreiber“ – Bild: kabel eins/Guido Engels
„Die Geldeintreiber“

In der neuen Reihe „Die Geldeintreiber – Gnadenlos gerecht“ will kabel eins den Berufsalltag der Mitarbeiter einer Inkassofirma dokumentieren. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) wirft der Sendergruppe ProSiebenSat.1 vor, mit unseriösen Geldeintreibern zusammenzuarbeiten. Ein „neuer TV-Tiefpunkt“ sei erreicht.

Ab dem heutigen Montag, 26. März, zeigt kabel eins testweise täglich um 19:00 Uhr fünf Folgen der neuen Doku-Soap. Begleitet werden die muskelbepackten Geldeintreiber Sammy und Machete, die ihre Hausbesuche stets schwarz gekleidet erledigen. „Viele Schuldner fühlen sich immer angegriffen, wenn wir auftauchen. Und dann meinen sie, gewalttätig werden zu müssen. Aber wir sind für so was ehrlich gesagt die Falschen. Wir sind auf alles gefasst“, zitiert kabel eins den Chefeintreiber Sammy in der Programmankündigung.

Der BDIU will rechtliche Schritte gegen das TV-Format prüfen. Nach Informationen des Verbands handele es sich bei den Geldeintreibern von kabel eins um das sogenannte „Inkasso-Team Moskau“, gegen das sich der BDIU aufgrund unseriöser Geschäftspraktiken mehrfach erfolgreich zur Wehr gesetzt habe. So sei 2008 eine Unterlassungsverfügung gegen eine Firma „ITM Inkasso-Team Moskau“ erwirkt worden, derzufolge keine Inkassodienstleistungen angekündigt oder ausgeführt werden dürfen. Gegen die Nachfolgefirma von „ITM“ habe dasselbe Gericht, ebenfalls auf Klage des BDIU, Ordnungsgelder in Höhe von 67.500 Euro verhängt.

„Für mich wird mit diesem Format ein neuer TV-Tiefpunkt erreicht“, so der Geschäftsführer Kay Uwe Berg, der deutliche Kritik an der ProSiebenSat.1-Gruppe übt: „Während Verbrauchermagazine wie ‚Akte‘ auf Sat.1 immer wieder zu Recht vor unseriösen Geldeintreibern warnen, gibt der Schwestersender einer Truppe eine große Bühne, die Verbrauchern suggeriert, Methoden à la ‚Moskau Inkasso‘ seien hierzulande möglich“.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am

    Die Sendung wird abgeschafft. Ausstrahlungsverbot: Gott sei Dank
    • am

      Hallo 141720
      Es ist unseriös was die da im TV zeigen. Und wenn 141720 aufgepasst hätte, wäre ihm nicht entgangen, dass es sich bei den Schuldnern in den Sendungen nicht um HARTZ IV Empfänger handelte. ( Der Erfolg wäre dann auch nicht so wie die Macher es glauben schenken möchten). Darüber hinaus heißt ein Titel zu besitzen, nicht die Rechte im deutschen Staat willkürlich zu ändern, sondern ein Inkasso oder den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Die Darstellung im TV was ein Inkasso in der Lage wäre zu tun ist völlig fehl der Realität. Siehe meine anderen Beiträge. Kein seriöses Inkasso würde derartige Machenschaften an den "Tag legen" wie es in dieser Sendung gezeigt wird.

      ZITAT: " Wir haben Forderung du muss zahlen". Isch weis wo dei Haus wohnt alder . Ufpasse isch bin de hassan.
      " Was beklopteres habe ich in meinem ganzen Leben im Fernsehen noch nie gesehen. Aber es soll ja auch Erwachsene geben die die Simpson gucken.

      Der Daumen für Inkasso kann wieder engesteckt werden. Kein in Deutschland zugelassenens Inkasso würde bei solch Verhalten, seine vom Landgericht erteilte Erlaubnis behalten. Per einstweilige Verfügung würden andere Inkassen gegen diese Vorgehensweise wegen unlauteren Wettbewerb vorgehen. Also der Daumen war falsch hochgehoben. Aber das kann ja mal vorkommen. Wir sind alles nur Menschen. Und dieses Forum ist zum lernen da.
      Aber die Logik hätte 141720 sagen müssen, dit kann ja och nich funktioniere wat die da im TV zeigen. Da würd sich doch jeder Gläubiger fortan nur noch an " de Hassan " wende. GEL?
      • am

        Wer hier behauptet das wäre unseriös hat nicht aufgepasst ,die Gläubiger hatten immer einen Titel !! Die Zahlungsmoral heutzutage ist dermassen mies
        das es gut ist wenn Inkassounternehmen eingreifen.Ich kenne einen Haufen Mittelständige Unternehmen die Pleite gingen weil die Leute einfach nicht zahlen und unser Rechtsstaat nicht in der Lage ist durchzugreifen, wer nicht bezahlt ist ein Betrüger und nur die regen sich auf weil sie Angst haben, wenn ich eine reine Weste habe und meine Waren und Dienstleistungen bezahle brauch ich nichts zu befürchten.Aber solange es die Harz 4 Empfänger es so leicht haben Schulden zu machen ist es richtig
        das endlich durchgegriffen wird.Daumen hoch für Inkasso!!!
        • am

          amela, das mit deinem Kind tut mir leid. Ich waage mal zu behaupten, dass Du schon einen Anwalt ohne Erfolg konsoltiert hast. Der Gewinner war warscheinlich der Anwalt. Aber auch hier ist der Fall nicht unbedingt Hoffnugslos. Deine Einstellung selber arbeiten zu gehen betrachte ich als sehr positiv. Dennoch möchte ich auch Dir, was die Unterhaltspflichten angeht etwas mit auf den Weg geben:

          1.) Wenn dein Ex von Alg II lebt dann kann er sicher keinen Unterhalt zahlen. Muss er nach dem Gesetz auch nicht. Wenn er jedoch arbeitet kann ihm der Lohn, anders als bei Lohnpfändungen nach § 850 d ZPO bis auf 1029,- € gepfändet werden.
          2.) Ja Du hast Recht. Es gibt schlimmeres. Wir Menschen haben auf Erden das höchste Gut und das schlechteste zu erwarten. Die Geburt eines Kindes stellt wohl das höchste Wunder auf der Erde dar. Der Tot die niedrigste Form des bösen.
          Und alles was dazwischen liegt findet immer mit der Frage statt: Ist es das Wert sich daran zu ärgern? Ja und dann gibt es noch die Ungerechtigkeit: Die halbe Welt verhungert die halbe Welt hält still.

          Deswegen kommen ja auch viele in unser Land Deutschland. Gerade weil wir so sozialdemokratisch eingestellt sind. Hier gibt es sauberes Wasser, Hygieneordnungen, Verkehrsvorschriften einen Stat der die in deiner Arbeitslosichgkeit beisteht.u.s.w.
          Derzeit jedoch belügt sich die Regierung selber. Die wohl größte Lüge ist die Zahl der Arbeitslosen. Und das ist der Umsturz dieses Landes, in denen deine Kinder und meine leben müssen. Dafür kämpfe ich, dass meine Kinder noch etwas mit ihrem Realschulabschluss anfangen können. Und weil die Regierung sich bereits selbst belügt. ist dies ein Zeichen was darauf hindeutet, dass in Deutschland ein Umschwung statt finden wird. Alles das was man in den letzten Jahren über die Länder Türkei, Syrien Grichenland Spanien Italien u.s.w. gelesen hat, findet auch bald in Deutschland statt. Die Menschchen werden auf die Straße gehen.
          Ja es gibt schlimmers. Aber nur das was unser Hez am ehesten und am schnellsten und in unserer Nähe berührt, ist das schlimmst für uns. Ich bin also jemand der es nicht zulassen wird, das in Deutschand z.B. der Islam unsere christliche Religion zurück drängt. Oder das unsere Kinder eines Tages gezwungen werden mit Kopftüchern umherzulaufen, weil der überwiegend Islamische Teil in unserem Land lebt. Schon die Aussage des ehemaligen Präsidenten war ein gefundenen Fressen für die LOBBY. Sie habe ihren Plan un´mgesetzt und ih gestürtzt. Diese waren der Meinung das der Islam nicht zu Deutschland gehöre und haben die Gefahr einer solchen Aussage in dieser Regierungszeit gebandt.

          Ich könnte so viele Beispiele für drohende Veränderungen in Deutschland vor Augen führen. Aber eines muss sich jeder der in diesem Land lebt fragen: Wo kommt er her und was will er hier. Wenn zum Beipiel in so Firmen wie der Autoindustrie Arbeitspätze des deutschen gestrichen werden und anstelle dessen ein Ausländer diesen Arbeitsplatz bekommt, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis das Maß dieser Verdrängung eine gewisse Zahl erreicht hat. Das mit der Autoindustrie und dem Aiusländer war nur ein Beispiel von vielen in denen sich Abgründe in Deutschland auftuen. Zu anderen Zeiten wären die deutschen auch auf die Straße gegangen. Nur diese Generation ist zwangsweise lam gelegt.

          Deutschland hat derzeit eine schleichend kommende Diktatur auf christlich demokratischer Ebene. Alles was den Politikern finanziell in die nächste Wahl bringt wird unterstützt. Für Kreditinstitute sind da mal schnell Milliarden bewilligt und für die Kommunen, die teils nicht mal mehr das Geld für die Schulrenovierung haben werden am langen Arm verhungert gelassen.
          So nun muss ich sc...
          • am

            achhh lieber michael fals du es nicht bemerkt hast ich schreibe auch fast alles klein hmmm aber na ja egal aber leute mal wirklich es gibt doch schlimmeres ausser diese sendung ich bekomme ja auch keinen unterhalt von meinem ex für unsere tochter und weder das jugendamt noch das gericht tut was dagegen also ich beschwere mich ja auch nicht sondern gehe arbeiten und finanziere mein kind selber( oderrrr ich glaub ich besorg mir mal die typen (lach)
            • am

              Zu amela möchte ich nur sagen, dass Du mal lernen musst einen Punkt zu machen. Siehst Du? So sieht er aus. ( Punkt). Über die alte Einstellung wir deutschen würden die Drecksrabeit nicht machen wollen werde ich ausnahmsweise mal hinweg sehen.

              Sodann nehme ich Bezug auf die Äußerungen von #887802. Er hat zwar völlig Recht, geht es um das Ärgernis bei Zahlungsunwilligen Schuldnern. Doch auch hier lässt das Gesetz diesen Gläubiger nicht im Stich. Ware bestellt und erhalten und keine Einwände geltend machen, aber nicht bezahlen bedeutet Betrug. ( 263 STGB) Der Eingehungsbtrug widerum stellt eine Abwandlung des § 263 STGB dar, wird bereits dem zur Last gelegt, der aufgrund seiner Schufaeintragung etwa vor Einkauf oder Auftragsstellung die sogenannte EV abgegeben hat. Die Abgabe der EV beinhaltet zwar nicht das Verbot zukünftiger Geschäfte auf Rechnung oder Kredit, doch ist die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eine Möglichkeit den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Die Abgabe der EV ist der Grund für einen Anfangsverdacht. Mehr prüft die Staatsanwaltschaft aber nicht. Zu dem gibt es dort Unterschiede welche im alleinigen Ermessen der Staatsanwaltschaft liegen. 1.) Diese können das Verfahren nach § 153 a STPO einstellen. Dann wird der Schuldner zahlen müssen, da ansonsten das Verfahren gegen ihn fortgesetzt wird. 2.) Es liegt kein Betrug vor. Dann wird dieses Verfahren nach 170 Abs. 2 STPO eingestellt. 3.) Das Verfahren wird gemäß § 154 abs. 1,2 STPO eingestellt. Nach dieser Vorschrift kann von der Erhebung einer Anklage abgesehen werden,wenn in einem bereits rechtskräftig oder zu erwartenden Strafverfahren die Bestrafung jenes Verfahren genüge getan ist. 4.) Strafbefehl: Geldtstrafe oder Freiheitsstrafe. In allen Fällen ist außer den Einstellungen nach § 153 a STPO immer die Möglichkeit, das es dem Gläubiger nichts genutzt hat eine Anzeige zu erstatten. Statt dessen wird der Gläubiger auf den Zivilweg verwiesen, der von allen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft i m m e r unberührt bleibt. Wenn Gläubiger also eine Anzeige erstatten, dann sollten diese alle Beweise sammeln, die es der Staatsanwaltschaft ermöglichen entweder die Ware wieder zu erlangen, oder den Schaden nach besten Kräften wieder auszugleichen.

              5.) Sie haben gedacht es ist schon zu Ende.? Nein hier kommt noch was.
              Wenn der Gläubiger eine Ware verkauft oder eine Leistung erbringt, so steht ihm nach dem Eigentumsvorbehalt das Eigentum an der Sache zu, bis diese Sache bezahlt ist. Der Besitzer, in diesem Falle der Schuldner hat lediglich nach BGB einen geistigen Besitzanspruch. Er hat die tatsächliche Gewalt über jenes Eigentum.
              Der Eigentumsvorbehalt kann aber nur mit Gut düngen an den Schuldner direkt oder über den Gerichtsvollzieher zur Herausgabe bewegt werden. Für den Gerichtsvollzieher wiederum muss ein Vollstreckbarer Titel in Form eines Urteils vorliegen eher dieser den Eigentumsvorbehalt vollstrecken kann.

              Darum meine Devise. Zahle erst wenn die Ware in Ordnung ist und übergeben wurde. Und muss ich in Vorleistung gehen, zahle ich immer unter Vorbehalt. Dies muss auf der Überweisung oder der Quittung vermerkt sein.

              Macht ein Unternehemen oder ein Privater Schuldner n a c h Z A H L U N G S E I N G A N G Insolvent, und meldet Insolvenz an, muss schleunigst gehandelt werden. Ist das Verfahren erst mal eröffnet nützt einem der Eigentumsvorbehalt nichts mehr, so wie Titel mit gesendetem Gerichtsvollzieher auch nicht, denn die dürfen gleich wieder umdrehen. § 27 Inso und § 240 ZPO §§ 280 INSO Änderungen seit 2010.

              Einem P Konto ist man als Gläubiger ebenfalls Möglichkeitslos ausgeliefert.

              Aber was die Zahlungsmoral von Kunden angeht, so darf man nie vergessen, der Sta...
              • am

                Mich würde mal Interessieren wie die Meiniungen ausfallen würden wenn Ihr (die hier sooo Hochmütig gegen solche Methoden sind) ausfallen würden, wenn Ihr die seid die z.B. als Handwerker bestellt werdet, eure Arbeit Gewissenhaft und ohne Mängel gemacht habt, dann eure Rechnungen schreibt 3000,-€ oder noch mehr und dann stellt sich raus der Auftraggeber hat garkeine Kohle oder will einfach nicht bezahlen und macht sich auf eure Kosten einen guten Tag.

                Dadurch ergibt sich, das Du als Unternehmer deine Rechnungen und / oder den Lohn für deine Leute nicht zahlen kannst, dadurch deine Angestellten wiederum nichts machen können, wie würdet Ihr dann entscheiden!??!
                • am

                  Da sollte der Gesetzgeber diesem Eintreibergewerbe schnellstens die rote Karte zeigen und schon ein einschüchterndes Auftreten als aktive Nötigung bestrafen; und zwar mit MINDESTENS 3 Jahren Haft OHNE Bewährung und OHNE frühzeitiger Freilassung wegen angeblicher guter Führung.

                  Bei der Aufsichtsbehörde für Kabel1 sollte man mal überlegen, ob da nicht die Sendelizens "wackeln" könnte, denn sowas zu bringen suggeriert dem Zuschauer, daß im realen Leben sowas legal ist und könnte Andere dazu verleiten, sich solcher Methoden zu bedienen.
                  • am

                    also liebe blacky es kann keine was dafüßr das es so viel armut in deutschland gibt daran sind aber nichzt nur die ausländer schuld denn eure deutschen wollen sich ja nicht die hände schmutzig machen die sind sich ja zu schade für dafür beziehen die lieber hartz4 und bleiben zu hause unsere leute ob es türken albana oder bosnier sind die bemühen sich und wenn es sein muss dann gehen die halt auf dem feld arbeiten so viel dazu deutsche wollen sich nicht die hände schmutzig machen denn die finden sich ja zu schade dafür UND ICH SELBER BIN IN DEUTSCHLAND GROSS GEWORDEN ALSO MEINE MEINUNG ES GIBT VON JEDER SORTE FAULE UND KRIMINELLE ALSO BITTE NICHT NUR DIE AULÄNDER ABSTEMMPELN NUR WEIL GERADE MAL EINER NE SENDUNG AM LAUFEN HAT KEINER VON UNS WEISS WAS DA HINTER STECKT UND WIE NACH ZU VOR FINDE ICH DIE SENDUNG SPANNEND ICH FINDE ES BESSER SO ETWAS ZU SEHEN WIE ALS WENN SIE DOKUMENTIEREN WIE JEDER DRITTE VATER SEINE TOCHTER MISSBRAUCHT UND KINDER VERSCHWINDEN SO WAS SIEHT MANN JA NICHT DENN DIE DEUTSCHEN SIND UNSCHULDIG ACHHH KOMMMMM WIE GESAGT ES GIBT IN JEDEM LAND ARSCHLÖCHER WIE IN MEINEM SO IN EUREM LAND GRUSS AMELA
                    • am

                      Bevor ich es vergesse, Schuldner sollten sich nicht von Inkassounternehmen einschüchtern lassen! Diese Proleten benötigen einen eigenen gerichtlichen Schuldtitel gegen den Schuldner bevor Sie "Geldeintreiber" spielen dürfen. Da dieser Akt sehr kostenintensiv ist, bemühen sich die Inkassounternehmen erst gar nicht um diesen Titel. Immerhin hat der Gläubiger bereits Geld für die Titulierung ausgegeben und fruchtlos gegen den Schuldner u.a. mittels Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Blödsinn mit den Inkassounternehmen ist nur Geldschneiderei, wo mal wieder jemand aus der gehobenen Etage in der Politik sich eine besondere Diät verspricht. Armes Deutschland! Sollten sich die Herrschaften lieber Gedanken machen, wie man das Preis- / Leistungsverhältnis in der Wirtschaft anpasst, damit das deutsche Volk wieder Freude an der Arbeit findet und Ihren Lebensstandart so gestalten kann, dass es nicht mehr zu Schuldenfallen führt!!
                      • am

                        Werte Leser,
                        ich kann mich in vielen Punkten des Herrn Koch anschließen.
                        Was man letztendlich mit dieser Sendung "Die Geldeintreiber" bezwecken will, dokumentiert eigentlich schon der User "amela". Neben zu vermutetenden geistigen Defiziten, wird er wohl mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, denn er beschreibt sich selbst als "Krimineller der was drauf hat".
                        Umso mehr wundert es mich, dass ein Sender wie Kabel1 sich dazu hinreißen läßt, derartige Geschäftspraktiken eines Inkassounternehmens öffentlich zu dokumentieren. Ein Freifahrtschein und Anreiz jeden Gläubigers auf diese Art und Weise der Kommunikation, den Schuldner unter Androhung von Gewalt Schaden zuzufügen. Mit dieser Art der Gewaltverherrlichung werden Gläubiger geradezu animiert sich Opfer als Schuldner zu suchen. In den bislang gesendeten Folgen kann man auch klar die unterschiedlichen Kulturen unserer Nachbarstaaten erkennen. Während der deutsche Staatsbürger auf eine gepflegte Umgebung bedacht ist, so zum Beispiel auf ein Hotel, Dusche mit Seife und Handtüchern, liegen diese ausländischen Mitbürger (alias Geldeintreiber) im Dreck auf der Lauer nach dem Schuldner und kratzen sich am Sack. Wenn man dann noch so nervös ist, wie das Narbengesicht in dieser Sendung, der seine Männlichkeit darin beweist, sich mit seinen dreckigen Händen im Gesicht zu kratzen, braucht sich über sein Aussehen nicht wundern. Abgesehen davon, dass all diese "Geldeintreiber" aussehen wie geistig minderbemittelte Kriminelle, wird es einen Grund haben, warum sich solche Typen in Deutschland aufhalten. Im eigenen Land müssen sie sich wahrscheinlich benehmen und gehen davon aus, Old Germany ist der wilde Westen. Was diesen Anwalt Heinemann anbetrifft, statt Muttermilch muß er mit dem Strafgesetzbuch gefüttert worden sein. Seine Cognacschwenker auf den Augen lassen vermuten, dass er völlig blind durch das Leben geht. Schaut man hinter seine Ohren, muß da noch fürchterlich Eierschale hängen. Danke Kabel1.
                        Gruß Blacky
                        • am

                          hallöchen erst einmal also ich finde die sendung super und wenn einige leute so wie der herr michale koch damit nicht klar kommen das wir ausländer nicht nur kriminelle sind sondern auch was drauf haben auch wenn es nur eine sendung oder eine doku dann halt pech aldo jungssssss witer soo ( samo naprijed super ste svaka vam cast nek se vidi da nismo svi isti haha pozz )
                          • am

                            Super. So kann es weiter gehen.
                            • am

                              Zitat: Professor 031. Auch Sie drücken sich falsch aus. Sie schreiben:

                              Diese kann nur von staatlicher Seite angefordert werden (auch vom Gerichtsvollzieher), wenn z.B. ein Schuldner sich weigert, trotz eines rechtskräftigen behördlichen Bescheides (Titel) Zahlung zu leisten oder Erklärungen abzugeben. Aber bevor es soweit ist, muss man von einem Gericht zur Zahlung verurteilt worden sein. Zitatende. Mein Kommentar. Ein Schuldner kann nur in Beugehaft genommen werden wenn er die EV verweigert. Nicht weil er die Zahlung verweigert.

                              Zitat:

                              Stell dir mal vor, das könnte jeder Hans und Franz beantragen… Wahnsinn. Als Gläubiger kannst du - sofern du bereits einen gerichtlichen Titel besitzt - höchstens den Haftbefehl gegen den Schuldner beantragen, wenn dieser trotzdem nicht bezahlt, Zitatende: Mein Kommentar. Das ist schlicht und ergreifend nicht richtig. Ein Schuldner ist nicht zu inhaftieren, weil er eine zivilrechtliche Forderung nicht bezahlt. Auch der Gläubiger kann den Haftantrag nicht stellen. Das macht der Gerichtsvollzieher. Mit Antrag auf Abgabe der EV ist diese Haftklausel bereits integriert. Wenn der Schuldner sich weigert die EV abzugeben, kann der GV mit zur Hilfenahemder örtlichen Polizei die Inhaftierung der Beugehaft vollstrecken. Und zwar an Ort und Stelle.
                              • am

                                Auch heute konnte ich wieder in den Genuss von Lächerlichkeit und der Haltung über deutsche Rechtsirrtümer lachen. Diese ganze Serie ist reiner Film. Erst haben die Hauptdarsteller sich versucht im Moskauer Inkasso einen Namen zu machen und dann glauben die auch noch mit einem Anwalt an der Seite auf der richtigen Verte zu sein. Die sind bankrott die brauchen Geld. Selbst der so unglaublich komisch wirkende Anwalt, ( wenn er denn einer ist hat er wohl überwiegend nur Pflichtverteidigung ausgeübt.) gibt sich als Rechtskenner aus wenn er denn behauptet: " Wir haben einen TITEL und dürfen Vollstrecken. " Das war der Oberhammer. Ausschließlich dem Gerichtsvollzieher ist die Vollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen eines vermeidlichen Schuldners in Deutschland erlaubt. Rechtsanwälte, die sich dieser Art der Pfändung oder auch nur der ansatzweisen Behauptung so etwa tun zu wollen einem Schuldner nähern, machen sich strafbar. Ungeachtet dessen verstehe ich die Kabel eins Regie nicht. Sind die bestochen worden das die so eine Rechtsverdrehung senden? Das was dort gezeigt wird ist eine Verzerrung des in Deutschland geltenden Recht nach der ZPO der STPO und dem gesammten GVG. Es ist aber möglich dass sich jene Szennen nicht in Deutschland als Drehort erweisen.

                                Denn eine deutsche Polizei hätte in keinem Falle signalisiert sich mit den Leuten schnell zu einigen oder auch nur ansatzweise eine Rechtsberatung gegeben. Also alles in alem völliger Quatsch was da gesendet wird. Die haben warscheinlich vor, in Deutschland die Serien wie K 11 und Leben in Deutschland zu implementieren. Darum auch die Überschrift " Die Geldeintreiber" So als ob das eine rote Zone wär. Typisch Osteuropäisch. Selber kein Klopapier zum Arsch abwischen und in Deutschland die Rechtsordnung verdrehen wollen.

                                Ich möchte nun noch was zu der Beugehaft sagen. Diese Art der Inhaftierung ist insbesondere bei Verweigerung der Abgabe der EV ein vom Gläubiger zuvor zu beantragendes mögliches Mittel zur Erzwingung der Abgabe. Längstens für Sechs Monate darf der Schuldner jedoch nur in dieser Haftungsart verspeert werden. Danach muss er wieder auf freiem Fuß gelassen werden, auch wenn er die EV nicht abgegeben hat. Derselben wird ein Zeuge welcher unbegründet und unberechtigt die Aussage verweigert, in Beugehaft genommen. Zu unterscheiden sind der Haftbefehl der Vorführungsbefehl und die Ersatzhaft. In der Ersatzhaft werden Geldstrafen oder Ordnungswidrigkeitsgelder im Wege der Uneinbringlichkeit vollstreckt.
                                Schuldner haben also aus einer zivilrechtlichen Forderung nur dann das Gefängnis zu befürchten, wenn die Abgabe der EV verweigert wird. Im weiteren hat die zivilrechtliche Forderung nur nach den geltenden Bestimmungen der ZPO ( z.B. § 850 ZPO) vom Gerichtsvollzieher bei einer Pfändung oder einer möglichen Drittschuldnererklärung Anwendung. Wegen dem alleinigen bestehen einer zivilrechtlichen Forderung geht also niemand in das Gefängnis. Und was die Sendung angeht " Die Simpsons kommen, mit Jack und dicke Audi," so sei ihnen an dieser Stelle verkündet, das eben die vermeidlichen Vollstrecker selbst sich ins Gefängnis bringen, wenn denn diese sich weiter so straffällig verhalten. Stellt euch einfach mal nur vor, das jeder Gläubiger in Deutschland der diese Sendung sieht sich fragen muss, warum den sein gesendeter Gerichtsvollzieher es nicht ebenso macht. Im Umkehrschluss würde es bedeuten, dass wenn diese Art der Forderunsgbeitreibung durchsetzbar wäre, es in Deutschland keine Gerichtsvollzieher mehr bedürfe. Das wäre nicht nur eine Kultsendung sondern ein richtig gutes Geschäft. Diese Art des Geschäftes wäre jedoch hinsichtlich sienes bestehens abnschätzbar. Die Geschäfte würden in absehbarer...
                                • am

                                  Auch ich habe die Darstellung der Muskelpackete auf Kabel 1 gesehen. Ich kann nur allen Schuldnern raten, lasst euch nicht beeinflussen. Denn dass ist es letzten Endes was sie wollen. Nach außen hin soll keine Nötigung statt finden und als Schutzschild soll ein Rechtsanwalt als Zeuge für rechtmäßigen Beitreibungsversuch hinhalten. Dabei gehen die Piraten zuerst auf den Schuldner zu. Über die Zivilprozessordnung und dem GVG hinweg wird einfach versucht in Deutschland neue Wellen der Beitreibung zu organisieren. So möchte man die Zahlungsmoral der Schuldner ändern. Aber das der Vorgang und die Vorgehensweise nichts anderes als Nötigung und Bedrohung darstellen, kommt nur dem Betrachter ins Licht. Der Schuldner selbst, der von Recht und Ordnung keine Ahnung hat, zahlt wolmöglich und opfert seinem ihm nach der ZPO eigentlich zu verbleibenden Geldteil. Und hierin ist die Nötigung zu sehen.
                                  Als ob es in Deutschland nicht schon genügend Einfluss von ausländischen Gebräuchen, wie etwa dem Islam oder ähnlichem herscht, da will man nun auch noch die ZPO und das gesamte Vollstreckunsgrecht in Frage stellen.

                                  Hier meine kostenlose Rechtsberatung:
                                  Ihnen sei an dieser Stelle vorab gesagt dass dem Inhalt der am 26.03.2012 ausgestrahlten Sendung, "Die Geldeintreiber" nichts mit der in Deutschland bestehenden Rechtsordnung, über das vollstrecken in das bwegliche Vermögen eines Schuldners auch nur annähernd etwas zu tun hat. Diese Sendung hat nur eine mögliche Folge, nämlich die Verzerrung der in Deutschland gültigen Rechtssituation, zwischen Schuldner und Gläubiger und dem Einklang mit der Gerichtsbarkeit und dem Vollstreckungswesen in der BRD, so wie den Vorschriften aus § 850 ZPO bis über dem gesammten GVG.

                                  Der Schuldner muss weder mit den "möchtegern Muskelpacketen noch dem Anwalt reden, oder gar Rede und Antwort stehen. Vollstreckungsgenstand und Verfahren obliegen einzig und alleine den für den Schuldner seinem Wohnsitz zuständigen Gerichtsvollziehern. Selbstjustiz, so wie im Beitrag des 26.03.2012 gezeigt ist strafbar und rechtlich unsubstanziell. Im Gegenteil können hier sogar Forderungen wegen Hausfriedensbruch, Bedrohung und versuchter Vorteilnahme durch vorspiegelung falscher Tatsachen als Schadensersatz vom Schuldner gefordert werden. Hierzu müsste der Weg der Leistungsklage beschritten werden. Nach erfolgreichem Tietel kann sogar im Ergebnis mit der eigentlichen Forderung des Gläubigers aufgerechnet werden.

                                  Also an alle die meinen den deutschen Statt mit seinen Rechten aus den Angeln heben zu können. "Verpisst euch in euer Heimatland zurrück und lasst die deutschen in Ruhe." !!!
                                  Es sei nur am Rande erwähnt, das auch Unterhalts beansprüchende Mütter sich Schadensersatzpflichtig machen, wenn diese derartige Machenschaften wie zuvor beschrieben mit in die Wege leiten oder gar unterstützen. Der Titel INKASSO ist nicht leicht verdient. Aber unter diesen Umständen ist er leicht wieder aberkennbar. Und dafür werde ich sorgen, dass unseriöse Firmen in Deutschland diesen Titel nicht mehr führen dürfen.
                                  • am via tvforen.de

                                    Also da ist wieder mal die deutsche Gesetzesgebung anders als die hier bei uns, wenn das alles wahr ist.
                                    Hier braucht niemand einer Privatfirma irgendetwas zu zahlen,..Geldeintreiberfirmen gibt es nicht. Das tut hier die Justiz über vereidigte "Türwächter", wie sie genannt werden, die offizielle Bezeichnung ist "Huissier de Justice". Wenn jemand verklagt 8vom gericht) ist, zu zahlen, kommen diese, falls niht gezahlt wird, das geld "eintreiben", d.h., eventuell pfänden zur Zwangsversteigerung um das geld zu bekommen.
                                    aber in keinem fall dürfen private das tun.

                                    Wir haben manchmal das problem hier mit deutschen Sicherheitsdiensten (bei Konzerten oder so), die glauben, Polizeigewalt zu haben. Haben sie aber auch nicht. Sie dürfen hier in Luxemburg bestenfalls die Polizei rufen, die dann ihres amtes waltet..
                                    • am via tvforen.de

                                      Wir blöden Deutschen wieder! Na, dann mach ich mich jetzt mal dran und erfinde als erstes den Gerichtsvollzieher, dann schütte ich aus dem Reagenzglas die Hoheitsrechte (oder zumindest Teile davon), dann reichts vielleicht noch für ein Gewaltmonopol des Staates und sehr müde fülle ich dann noch ein Mittel gegen die Annahme ab, diese Eintreiber hätten irgendwelche Befugnisse. Das wird wieder eine lange Nacht.
                                    • am via tvforen.de

                                      SAS Prinz Malko schrieb:
                                      -------------------------------------------------------
                                      > Also da ist wieder mal die deutsche Gesetzesgebung
                                      > anders als die hier bei uns, wenn das alles wahr
                                      > ist.
                                      > Hier braucht niemand einer Privatfirma irgendetwas
                                      > zu zahlen,..Geldeintreiberfirmen gibt es nicht.
                                      > Das tut hier die Justiz über vereidigte
                                      > "Türwächter", wie sie genannt werden, die
                                      > offizielle Bezeichnung ist "Huissier de Justice".
                                      > Wenn jemand verklagt 8vom gericht) ist, zu zahlen,
                                      > kommen diese, falls niht gezahlt wird, das geld
                                      > "eintreiben", d.h., eventuell pfänden zur
                                      > Zwangsversteigerung um das geld zu bekommen.
                                      > aber in keinem fall dürfen private das tun.

                                      Ja, toll!
                                      Das, was du beschreibst, sind bei uns die Gerichtsvollzieher.
                                      Und all das, was du beschreibst, dürfen auch bei uns keine Privatunternehmen.

                                      Auch bei uns brauchst du keiner Privatfirma etwas zu zahlen, wie zum Beispiel einem Inkassounternehmen. Dann wird aber jenes Unternehmen früher oder später einen gerichtlichen Beschluss durchsetzen, und spätestens dann musst du zahlen, wenn der Mann mit dem Kuckuck bei dir klingelt.
                                    • am via tvforen.de

                                      Ich frage mich, ob du dir die Mühe machen solltest, auf einen so hingerotzten Beitrag überhaupt zu antworten...
                                    • am via tvforen.de

                                      War das wieder nötig? Wie man an andreas_ns Beitrag ( http://www.tvforen.de/read.php?1,1244530,1244612#msg-1244612 ) sieht, kann man dem Prinzen durchaus vernünftig antworten.
                                    • am via tvforen.de

                                      Ich habe ihm doch gar nicht geantwortet....hatte nur die Qualität des Beitrags kommentiert. Halt mein Beitrag zum Qualitätsmanagement des Forums.^^
                                    • am via tvforen.de

                                      muumi schrieb:
                                      -------------------------------------------------------
                                      > Ich frage mich, ob du dir die Mühe machen
                                      > solltest, auf einen so hingerotzten Beitrag
                                      > überhaupt zu antworten...


                                      http://www.my-smileys.de/smileys3/daumen.gif
                                    • am via tvforen.de

                                      Wenn der Schuldner allerdings nicht gewillt ist, zu zahlen, ist dann bereits Ende Gelände, so du es dir nicht leisten kannst, die dann angezeigte Beugehaft zu finanzieren - ich spreche da aus eigener Erfahrung.

                                      Vom zivilrechtlichen Haftbefehl kannst du dir nix kaufen - dir bleibt allenfalls der heimelige Gedanke, dass solcherlei einen wunderbaren Schufa-Eintrag gibt.
                                    • am via tvforen.de

                                      Moin!

                                      ... direkt die Beugehaft beantragen?? Bei privaten Schulden? Ja ne, ist klar...

                                      Das gab‘s vielleicht früher in der DDR, in einem Rechtsstaat wie Deutschland nie und nimmer! Wenn ein Schuldner es zu einem Mahnbescheid kommen lässt und gegen diesen dann form- und fristgerecht Widerspruch einlegt, ist für den Gläubiger Ende im Gelände. Dann bleibt nur noch der offizielle Klageweg über einen Rechtsanwalt bei einem ordentlichen Gericht, nix mit Beugehaft. Diese kann nur von staatlicher Seite angefordert werden (auch vom Gerichtsvollzieher), wenn z.B. ein Schuldner sich weigert, trotz eines rechtskräftigen behördlichen Bescheides (Titel) Zahlung zu leisten oder Erklärungen abzugeben. Aber bevor es soweit ist, muss man von einem Gericht zur Zahlung verurteilt worden sein.

                                      Stell dir mal vor, das könnte jeder Hans und Franz beantragen… Wahnsinn. Als Gläubiger kannst du - sofern du bereits einen gerichtlichen Titel besitzt - höchstens den Haftbefehl gegen den Schuldner beantragen, wenn dieser trotzdem nicht bezahlt, aber niemals direkt die Beugehaft! Diese kann dann nur der GV durchsetzen.

                                      Grüße
                                      der Prof.
                                    • am via tvforen.de

                                      Der Schuldner hatte dem Mahnbescheid nicht widersprochen. Der Schuldner hatte allerdings auch keine Zahlungen geleistet. Daraufhin wurde Vollstreckungsbescheid beantragt und erlassen. Der Schuldner leistete weiterhin keine Zahlungen, widersprach nicht, gewährte dem Gerichtsvollzieher keinen Einlass und erschien auch nicht zum Ablegen der eidesstattlichen Versicherung.

                                      Das Instrument der Beugehaft ist in einem solchen Fall bereits - auf Antrag - im Vollstreckungsbescheid vorgesehen. Dass man bei solchen Ratten kein weiteres gutes Geld dem schlechtem hinterherwirft, ist ja wohl klar: Die Kosten für die Beugehaft hätte ich im Endeffekt nie wieder gesehen. Professionelle Schuldner wissen das natürlich ebenfalls.

                                      In meinem Ursprungsbeitrag stand im übrigen gar nix von direkter Beantragung der Beugehaft - den gesamten Rechtsweg zu schildern, erschien mir schlicht unnötig. Dies sei hiermit nachgeholt.

                                      Nun zufrieden?
                                    • am via tvforen.de

                                      Nun ist es zumindest nachvollziehbar, das war es vorher nicht.

                                      Sollte ich dir auf den Schlips getreten sein: sorry, das war nicht meine Absicht. ;o)

                                      Grüße
                                      der Prof.
                                    • am via tvforen.de

                                      Trage keine Schlipse. Niemals. Kann mir also auch keiner drauftreten ;)
                                    • am via tvforen.de

                                      Gute Antwort ...
                                  • am via tvforen.de

                                    .

                                    Hääh? Diese Eintreiber-Gang soll tatsächlich echt sein??

                                    Ich habe die Typen anhand der Vorschau eher für schlechte Schauspieler gehalten...

                                    .

                                    weitere Meldungen