OLG-Urteil: „Tagesschau“-App darf bleiben

Zeitungsverleger kündigen Revision an

Jens Dehn – 21.12.2013, 10:46 Uhr

OLG-Urteil: "Tagesschau"-App darf bleiben – Zeitungsverleger kündigen Revision an – Bild: NDR/ARD/Design

Das Oberlandesgericht Köln hat am Freitag eine Klage gegen die sogenannte „Tagesschau“-App, eine kostenfreie Applikation für Smartphones und Tablet-PCs, abgewiesen. Das Angebot der ARD darf somit weiter bestehen bleiben. Insgesamt elf Zeitungsverlage, darunter Axel Springer, die WAZ-Mediengruppe und die Herausgeber der FAZ und der Süddeutschen Zeitung, wollten die Unterlassung einer weiteren Verbreitung der „Tagesschau“-App erreichen.

Kern des Streits war die Auffassung der Verlage, dass sich die angeblich textdominante Berichterstattung der App zu sehr vom Angebot im Online-Portal tagesschau.de unterscheide und rechtswidrig sei (fernsehserien.de berichtete). Durch ein Verbot der kostenfreien App haben sich die Verlage zudem einen Zulauf ihrer eigenen, kostenpflichtigen Angebote erhofft. Das Landgericht Köln hatte der Klage in erster Instanz stattgegeben mit der Begründung, dass die App in ihrer konkreten Ausgestaltung gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße. Nun jedoch wurde der Berufung von ARD und NDR stattgegeben. Das Angebot der Tagesschau-App, so deutete das Gericht bereits bei der mündlichen Verhandlung Anfang November an, sei lediglich eine mobile Übertragungsform des Online-Angebots tagesschau.de und mit diesem inhaltlich deckungsgleich.

Lutz Marmor, ARD-Vorsitzender und NDR-Intendant, begrüßt das Urteil naturgemäß: „Unabhängig von der Entscheidung bin ich der Meinung, dass Verlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten, sondern auf Kooperation. Wenn Verlage z. B. hochwertige Videos wie die ‚Tagesschau in 100 Sekunden‘ in Zeitungs-Websites einbinden, kann das deren Attraktivität steigern. Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor.“

Bei den Verlegern stößt dieses Angebot allerdings auf wenig Gegenliebe. Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), sieht nach wie vor einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Der BDZV hat daher bereits angekündigt, das zugelassene Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchzuführen.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    Das freut mich, auch wenn ich kein App-Nutzer bin; Hauptsache, die ARD kriegt eins auffen Deckel.

    Infos mehrmals einblenden im Film, daß die nachfolgende Sendung im Spätprogramm 4 Minuten später anfängt, aber wehe, wenn Fußball; da kommt keine Info rüber, wann der geplante Film gesendet werden soll.

    Ich weiß, daß eine hat mit dem anderen nix zu tun, aber heute hab ich mich richtig geärgert; da will man ausnahmsweise mal ARD gucken, und dann kommt Bällchensgetrete ...

    So, Dampf abgelassen, Mecker beendet.
    • am via tvforen.de

      >Das freut mich, auch wenn ich kein App-Nutzer bin; Hauptsache, die ARD kriegt eins auffen Deckel.>

      Lou: Artikel bitte richtig lesen.
    • am via tvforen.de

      LouZipher schrieb:
      -------------------------------------------------------
      > Ich weiß, daß eine hat mit dem anderen nix zu
      > tun, aber heute hab ich mich richtig geärgert;

      Vor lauter Ärger scheinst du noch nicht mal in der Lage gewesen zu sein, den Artikel geschweige denn die Überschrift zu lesen. Die ARD hat nirgends einen auf den Deckel bekommen - im Gegenteil.
    • am via tvforen.de

      Ups, ja, stimmt, nicht richtig gelesen, sorry. Mist ...

weitere Meldungen