Folge 4

  • 4. Wohnungsdurchsuchung bei einem Sexualstraftäter

    Folge 4 (6 Min.)
    Ausblick auf das 4. Semester. Heute müssen die Polizeikommissaranwärter zum ersten Mal eine Wohnung durchsuchen und einen Beschuldigten vernehmen. Das ist Teil des sogenannten Trainingsermittlungsverfahrens (TEV). Eine Woche lang ermitteln sie zu einem simulierten Fall, Vernehmen Opfer, stellen Anträge bei der Staatsanwaltschaft. Ihr Fall: Ein mutmaßlicher Sexualstraftäter, der das Opfer anschließend noch bestohlen haben soll, muss zu Hause aufgesucht werden. Schauplatz ist eine nachgebaute Wohnung auf dem Campusgelände. 30 Minuten hat der Kurs
    Zeit.
    Die angehenden Polizisten werden zwar alle benötigten Beweise finden, aber etwas ganz Entscheidendes haben sie übersehen. Am Ende der Woche müssen sie als Abschlussarbeit eine Fallakte erstellen, so wie im echten Polizeialltag auch.
    Außerdem:
    Die ersten Semester pauken inzwischen für ihre Klausuren. Das heißt: viel Theorie und viele Paragrafen. Ohne die funktioniert es später im Einsatz auf der Straße aber einfach nicht. Wer das im ersten Semester nicht lernt, der fällt durch. (Text: HR)
    Deutsche Online-PremiereDo 30.04.2020YouTube
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