ProSieben darf „Seewolf“-Titel nutzen
Sieg für Kabelsender vor Münchner Landgericht
Ralf Döbele – 29.09.2008
Die für ProSieben produzierte Neuverfilmung des Romans „Seewolf“ darf nun doch bei ihrer Ausstrahlung auf dem Kabelsender den Titel „Seewolf“ tragen. Der Versuch einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung des Titels durch den Sender wurde am heutigen Montag vor dem Landgericht München zurückgewiesen.
Angestrebt wurde die Verfügung durch die Tele München Gruppe, die für das ZDF zeitgleich eine Neuauflage ihrer Verfilmung aus dem Jahr 1971 produziert hatte. Zunächst war in einem Titelschutzprozess ein Urteil zu Gunsten der Tele München gefallen (fernsehserien.de berichtete), allerdings gegen die Produktionsfirma Hofmann & Voges, nicht gegen den Kabelsender. Somit zeigte sich ProSieben im Anschluss an das Verfahren auch relativ unbeeindruckt und hielt an der Verwendung des Titels „Seewolf“ fest.
Bereits im vergangenen Juni wurden beide Neuverfilmungen zu Ende gedreht. Auf ProSieben wird der „Seewolf“ voraussichtlich noch diesen Herbst auf Sendung gehen, im ZDF dagegen erst 2009. Ob die abgelehnte einstweilige Verfügung das Ende des Titelstreits bedeutet, ist allerdings noch unklar.