„Ultimate Fighter“: UFC schließt Millionen-Deal mit FOX

TV-Verbot in Deutschland, Massenphänomen in den USA

Michael Brandes – 19.08.2011, 14:49 Uhr

"Ultimate Fighter": UFC schließt Millionen-Deal mit FOX – TV-Verbot in Deutschland, Massenphänomen in den USA – Bild: UFC

Die Differenz im öffentlichen Erscheinungsbild könnte kaum größer sein: Für das amerikanische Pay-TV sind die von der Martial-Arts-Organisation „Ultimate Fighting Championship“ (UFC) produzierten Veranstaltungen eine enorm relevante Einnahmequelle. Millionen Fans garantieren Rekorderlöse. In Deutschland dagegen wurde dem DSF (heute: Sport1) die Ausstrahlung von UFC-Sendungen wegen „Verherrlichung von Gewalt“ untersagt.

Ganz anders dagegen die Situation in den USA, wo sich das quotenstarke US-Network FOX jetzt in einem Millionen-Deal umfangreiche Senderechte gesichert hat und den umstrittenen Kampfsport somit in die erste Liga befördert. Ab November wird FOX in seinem (unverschlüsselten) Hauptprogramm jährlich vier Live-Events zur besten Sendezeit übertragen, womit sich die UFC nun quasi in Reichweite der von FOX übertragenen Sportevents wie der ‚Super Bowl‘ oder der Baseball-’World Series’ befindet. Ab Januar 2012 werden zudem weitere UFC-Formate auf FOX-Spartensendern platziert, darunter zahlreiche Live-Kämpfe, Pre- und Post-Shows, Countdown-Shows, „UFC Unleashed“, „UFC Primetime“ und die „Knockout series“.

Das bekannteste UFC-Format wechselt nach 14 Staffeln den Sender: Die wöchentliche Reality-Show „The Ultimate Fighter“, bislang auf Spike TV, wird ab Frühjahr 2012 auf dem zur FOX-Gruppe gehörenden Kabelsender FX ausgestrahlt. Die Reihe wird gründlich überarbeitet. FX zeigt zudem weitere vier bis sechs Live-Kämpfe pro Jahr.

In Deutschland wird der in den US-Massenmedien längst etablierte Kampfsport dagegen zu einem Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die für das DSF zuständige Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hatte dem Sportsender im März 2010 die Ausstrahlung der Sendungen untersagt, nachdem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) öffentliche Kritik geäußert hatte: Anders als bei regulärem Kampfsport „erlaubt ein fragwürdiges Reglement hier, auf einen bereits am Boden liegenden Gegner noch weiter einzuschlagen“. Daher stelle sich die Frage, „ob tatsächlich im Fernsehen gezeigt werden muss, wie gesellschaftlich anerkannte Gewalttabus gebrochen werden.“ Allerdings hielt die KJM eine Ausstrahlung nach 23:00 Uhr für juristisch zulässig. Die UFC reichte daraufhin wegen des Ausstrahlungsverbots eine Verfassungsbeschwerde ein und konnte Ende 2010 einen Teilerfolg erzielen. Die Problematik warf aus Sicht des Gerichts „ungeklärte verfassungsrechtliche Fragen auf“, daher sei die Beschwerde „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die das Ausstrahlungsverbot bis zur Verkündung des Urteils außer Kraft setzt, wurde allerdings abgelehnt (fernsehserien.de berichtete).

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