ESC: Was passiert nach Joost-Klein-Disqualifikation mit den Punkten?

Niederländischer Kandidat nach Anzeige ausgeschlossen

Bernd Krannich
Bernd Krannich – 11.05.2024, 17:54 Uhr

Ausgeschlossen: Joost Klein aus den Niederlanden – Bild: EBU/Sarah Louise Bennett
Ausgeschlossen: Joost Klein aus den Niederlanden

Über dem diesjährigen Finale zum Eurovision Song Contest hatten sich schon Wolken breitgemacht, da zahlreiche Zuschauer eine Teilnahme Israels vor dem Hintergrund des Krieges in Israel und Gaza ablehnen. Am Samstag wurde ein zweiter, geschichtsträchtiger Vorfall bestätigt: Der niederländische Teilnehmer Joost Klein wurde ausgeschlossen.

Wie die Tagesschau meldet, ist es das erste Mal, dass ein Teilnehmer am ESC in einem laufenden Wettbewerb ausgeschlossen wurde. Joost Klein hatte sich im Vorfeld der Veranstaltungswoche als einer der Favoriten auf den Sieg präsentiert, war aber auch durch provozierendes Verhalten gegenüber der israelischen Teilnahme aufgefallen.

Ausschluss nach Anzeige

Der Ausschluss folgt laut internationalen Berichten darauf, dass eine Frau aus dem Produktionsumfeld nach einem Vorfall beim Halbfinale am Donnerstag Anzeige gegen Klein erstattet hatte. Was genau sie ihm vorwirft, wurde von offizieller Seite nicht bestätigt. Die Rede ist jedoch auch von Handgreiflichkeiten oder einem Schlag gegen die Frau. Aufgrund der Anzeige wegen einer Straftat ermitteln nun in Schweden die Behörden.

Die gaben als Statement ab: [D]ie Polizei ermittelt wegen Einschüchterung. Die Straftat wurde am Donnerstagabend in der Malmö-Arena begangen. Man habe den Verdächtigen befragt, er sei nicht in Haft genommen worden.

Die den ESC ausrichtende European Broadcasting Union ließ folgende Verlautbarungen veröffentlichen:

Wir möchten klarstellen, dass entgegen einiger Medienberichte und Social-Media-Spekulationen an diesem Vorfall kein anderer Künstler oder Delegationsmitglied beteiligt war. Wir pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und verpflichten uns, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Vor diesem Hintergrund gilt das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln.

Vor dem Hintergrund laufender Ermittlungen über eine Straftat sei es daher für Klein nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen.

Beim niederländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk NPO war man kritisch, gab aber ein Statement ab, das nicht noch mehr Öl ins Feuer gab: Die NPO hält dies für eine sehr drastische Entscheidung. Nach dem Wettbewerb werde man den Verlauf der Ereignisse mit allen Beteiligten „eingehend“ bewerten.

So geht die EBU mit der Punktevergabe für die und von den Niederlanden um

Nach der Disqualifikation von Joost Klein wurden auch die Jury-Abstimmungen neu ausgewertet (hier mehr Details zum Voting) – die wurden von den Fachjurys nämlich schon auf Basis der letzten Probe am Freitag abgegeben. Bei der hatte Klein wegen der begonnenen Untersuchung zwar schon nicht mehr auftreten dürfen, jedoch war eine Aufzeichnung seines Halbfinalauftritts bewertet worden.

Die Fachjurys der Teilnehmerländer hatten die Performances in eine Rangfolge gebracht, anhand derer dann ihre Punkte verteilt werden. Aus den Rangfolgen wurde der disqualifizierte niederländische Beitrag nun gestrichen; unterhalb stehende Beiträge rücken somit jeweils um einen Rang weiter nach oben – gegebenenfalls mit entsprechenden Auswirkungen auf die Punktezuweisung.

Die Stimmabgabe der niederländischen Fachjury geht weiterhin „normal“ in die Auswertung ein. Auch dürfen die niederländischen Fernsehzuschauer am Samstagabend wie alle anderen per Telefon ihre Stimmen abgeben, die in die Wertung eingehen werden.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am

    Sehe ich auch so. Wer da bebuht hat, hat sich selbst disqualifiziert. Auch gegen andere SängerInnen.
    • am

      Was ich nicht kapiere: Warum hat das Hallenpublikum die ESC-Leitung (Österdal) ausgebuht? Gerade dieses Publikum in der Halle sollte doch auf der sensibilisierten Seite stehen, dass (Männer-)Gewalt gegen Frauen gar nicht geht. Oder? Wo mache ich da einen Denkfehler?
      • am

        Warum sollte man bei Gewalt nach Frauen und Männern trennen?  Und was ist denn genau passiert? Man sollte beide Parteien anhören und erst dann entscheiden.
    • (geb. 1983) am

      Der ESC hat schon lange seine Bedeutung verloren!

      Zumeist singen die Sänger NICHT alleine & nicht ausschließlich in ihrer Landessprache.
      Große Bühnenshows, die an einen Zirkus erinnern, sind hierbei genauso deplatziert, wie der Umstand, daß Länder, die NICHT zur EUROzone bzw. zu Europa gehören, mitträllern.
      Daß Israël nichts mit Europa zu tun hat, ist genauso eindeutig, wie die Tatsache, daß Australien usw. Beiträge abliefern.

      Wer diesen Unfug abgezeichnet hat, würde vermutlich auch einen Bernhardiner in die Wüste schicken, damit das Vieh Verirrten warmen Rum anbietet, wenn sie aus sandigen Lawinen hervorkriechen = genau: völliger Quatsch.

      Wenn Stefan Raab auftrat, war das ja lustig, um diesem Affen-Zirkus die Krone aufzusetzen, aber letzten Endes, kann man sich den "ESC" auf ganzer Linie sparen.

      "Esc" ist & bleibt Escape - und so halte ich's auch.
      • am

        Das Israel starten darf kann man diskutieren dieses Jahr, aber grundsätzlich finde ich es nicht schlimm, im Fussball werden sie ja auch in der UEFA geführt…
      • am

        Deiner veralteten Rechtschreibung entnehme ich, dass du mindestens ü50, wahrscheinlich sogar ü60 bist und damit ein wenig zu sehr den vergangenen Zeiten hinterher jammerst.
        Finde dich damit ab, der Grand Prix d‘Eurovision ist lange vorbei, und der ESC ist eine ganz andere Veranstaltung.
    • (geb. 1992) am

      Der ESC sorgt dieses Jahr ja für einige Skandale.


      Sonst passiert ja eher wenig spannendes vor dem Wettbewerb.

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