Verfahrensfehler im „Desperate Housewives“-Prozess

Geschworenen können sich nicht auf Urteil einigen

Ralf Döbele
Ralf Döbele – 20.03.2012, 16:54 Uhr

„Desperate Housewives“ – Bild: ABC Studios
„Desperate Housewives“

Zwei Wochen lang tobte die Gerichtsschlacht zwischen Nicollette Sheridan, die wegen unrechtmäßiger Entlassung auf Schadensersatz geklagt hatte (fernsehserien.de berichtete) und ABC. Doch nun müssen beide Parteien im „Desperate Housewives“-Prozess vermutlich noch einmal ganz von vorne beginnen. Letztendlich konnten sich die Geschworenen nicht auf ein Urteil einigen. Daraufhin erklärte die Richterin in Los Angeles am Montag den Prozess aufgrund eines Verfahrensfehlers für gescheitert.

Neun der zwölf Geschworenen hätten sich für einen Urteilsspruch einigen müssen, doch nur acht von ihnen sprachen sich laut US-Medienberichten nach mehrtägigen Beratungen für ein Urteil zu Gunsten der Klägerin aus. Sowohl die Anwälte von Nicollette Sheridan, als auch die der ABC Studios und von ABC Entertainment streben nun einen neuen Prozess an. Eine Entscheidung über einen Termin wird voraussichtlich Mitte April fallen.

Der Anklagepunkt der Körperverletzung gegen Showrunner Marc Cherry, der die Schauspielerin im Herbst 2008 während einer Auseinandersetzung geschlagen haben soll, wurde bereits kurz nach Prozessbeginn fallen gelassen. So blieb nur die Klage der unrechtmäßigen Kündigung mit einem geforderten Schadensersatz von 6 Millionen Dollar.

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