„The Walking Dead“: Schadensersatz nach tödlichem Stuntman-Unfall

Urteil sieht keine Fahrlässigkeit der Produktion

Bernd Krannich
Bernd Krannich – 20.12.2019, 11:36 Uhr

„The Walking Dead“ – Bild: AMC
„The Walking Dead“

In den USA ist am Donnerstag das privatrechtliche Gerichtsverfahren wegen wrongful death um den bei Dreharbeiten zur achten Staffel von „The Walking Dead“ zu Tode gekommenen Stuntman John Bernecker zum Abschluss gekommen. Eine Jury sprach dem Nachlass des Verstorbenen einen Schadensersatz in Höhe von 8,6 Millionen US-Dollar zu, stellte aber einstimmig fest, dass den Beklagten – AMC Studios und Produktionsfirma Stalwart Films – keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Entsprechend kommt zu dem reinen Schadensersatz auch keine weitere Strafzahlung.

Die Mutter des erfahrenen Stuntmans Bernecker hatte Klage geführt. Der war im Vorfeld eines geplanten Stunts für eine Kampfszene im Juli 2017 von einem Balkon aus knapp sechs Metern Höhe gestürzt und abseits der rettenden Luftkissen („crash pad“) aufgeschlagen. An schweren Kopfverletzungen starb er nach einigen Tagen im Koma im Krankenhaus.

Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass der ungewöhnliche Unfallhergang für die tödlichen Verletzungen ursächlich sei. Bernecker sollte in dem Stunt kopfüber über die Brüstung stürzen – dafür waren die Polster wie üblich „jenseits“ des Balkons ausgelegt. Der Stuntman fiel aber bei dem Unfall unterhalb der Brüstung hindurch und versuchte auch, sich festzuhalten. Dies führte dazu, dass er „unter“ dem Balkon und damit abseits der Polster aufschlug. Die Juroren gaben der Darstellung der Beklagten recht, dass dieser Ablauf der Ereignisse nicht vorhersehbar gewesen sei. Die Klage unterstellte, dass auch der Bereich unter dem Balkon hätte präpariert werden müssen.

Zuvor hatte eine Untersuchung der Arbeitssicherheitsbehörde Occupational Safety and Health Administration (OSHA) zu einer „schweren Beanstandung“ geführt und in dem Fall das maximale Bußgeld für ein Erstvergehen verhängt, 12.675 US-Dollar (fernsehserien.de berichtete).

Laut Deadline ist davon auszugehen, dass die Beklagten den Urteilsspruch akzeptieren und keinen Widerspruch einlegen werden – die Summe werde von den üblichen Versicherungen abgedeckt.

Für die Film- und Fernsehwirtschaft hat das Urteil zudem noch weitere Bewandtnis, denn es hielt fest, dass Stuntmen wie Bernecker „freie Angestellte“ (Independent Contractor) sind und nicht „(auf Zeit) festangestellt“ – in dem Fall hätten andere gesetzliche Grundlagen gegolten. Und schließlich wurde festgehalten, dass die Produktionsfirmen die Verantwortung in dem Vorgang hatten – die Anklage richtete sich unter anderem auch gegen „Dwight“-Darsteller Austin Amelio (der an dem geplanten Stunt teilnehmen sollte) und weitere Mitglieder der Produktion.

Während beide Parteien in ihren Kommentaren nochmals ihre Position unterstrichen – der Anklagevertreter sprach von einem „vermeidbaren Tod“, AMC davon, dass man seit zehn Jahren und 150 Folgen die Sicherheitsstandards einhalte und oft gar überbiete -, fasste AMC zusammen: „(In diesem Prozess) gab es kein ‚Gewinnen‘ oder ‚Verlieren‘, es handelt sich um einen schrecklichen und tragischen Unfall und unser Mitgefühl gilt weiterhin John Berneckers Familie und Freunden.“

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